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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma "Boote-Schollerer Donau-Nautic" nachstehend nur als Fa. Donau-Nautic bezeichnet.

I. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Fa. Donau-Nautic erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts-/Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen AGBs sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.

II. Angebot und Vertragsschluß

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen oder fernmündlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Verkaufsangestellten der Fa. Donau-Nautic sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen, oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.

III. Preise


Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise - 14 Tage ab deren Datum - gebunden.
Die Preise verstehen sich - falls nicht anders vereinbart - zuzüglich Verpackung, Transport, Frachtversicherung, inkusive der jeweils am Auslieferungstag gültigen Mehrwertsteuer ab unserem Auslieferungslager.

III. 2. Kosten der Bestellung/Zahlung
Die im Shop genannten Preise sind inklusiv der jeweils gütligen Mehrwertsteuer. Der Kunde hat grundsätzlich die Versandkosten zu zahlen. Hinzu kommt bei Zahlung per Nachnahme die jeweilige Nachnahmegebühr.
Die Versandkosten können pauschal vereinbart werden. Zur Zeit werden bis zu einem Bestellwert von € 50,-- € 12,50 pauschal für eine Lierferung innerhalb von Deutschland berechnet. Die europaweite Pauschale für einen Bestellwert bis € 50 liegt bei € 20. Bei einem Bestellwert über € 50,-- wird eine Lieferpauschale innerhalb von Deutschland von € 20 und im europäischen Ausland von € 25 verlangt.
Bei Bar-, Lastschrift- oder Kreditkartenzahlung wird kein Skonto gewährt. Bei einer Online-Bestellung und der Zahlungsart "per Nachnahme" wird der Rechnungsbetrag zumindest in Höhe der Nachnahmegebühr skontiert. Trotz Nachnahmegebühr der Post (€ 2,65,--), die zu den Versandkosten hinzu kommen, ist in der Regel die Bestellung per Nachnahme aus Kundensicht kostengünstiger. Ausgenommen ist Sperrgut und Waren die aus dem Ausland extra für Sie bestellt werden. Bitte erfragen Sie vor einer Bestellung den Frachtpreis!

IV. Liefer- und Leistungsziel

Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Termine durch den Verkäufer steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung durch Zulieferer und Hersteller.
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund anderer unvorhersehbarer Ereignisse, welche dem Verläufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von der Fa. Donau-Nautic zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art, Verkehrsstörungen, gleichgültig, ob diese Ereignisse bei der Fa. Donau-Nautic, deren Lieferanten oder Unterlieferanten) berechtigen die Fa. Donau-Nautic, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben, oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Lieferfrist verlängert sich ebenfalls um den Zeitraum, mit dem der Käufer selbst sich in Erfüllung seiner Vertragspflichten in Verzug befindet.
Sofern die Behinderung länger als 3 Monate andauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfristsetzung (mindestens 14 Tage) berechtigt, vom Vertrag - soweit nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Verlängert sich in Anwendung der Ziffer 2 die Lieferzeit oder wird die Fa. Donau-Nautic von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich die Fa. Donau-Nautic nur nach vorhergehender unverzüglicher Benachrichtigung des Käufers berufen.
Die Fa. Donau-Nautic ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Bei Lieferverträgen gilt jede Teilleistung und Teillieferung als selbstständige Leistung.

V. Annahmeverzug

Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr und Kosten des Käufers einzulagern. Die Fa.Donau-Nautic kann sich hierbei auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer an die Fa. Donau-Nautic als Ersatz der entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis 1% des Kaufpreises pro Monat, höchstens jedoch DM 150,- zu bezahlen. Bei Anfall höherer Lagerkosten kann der Verkäufer den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Käufer fordern.
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann die Fa. Donau-Nautic die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

VI. Gefahrenübergang


Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Fa. Donau-Nautic verlassen hat. Falls der Versand sich ohne unser verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.

VII. Gewährleistung

Die Fa. Donau-Nautic gewährleistet, daß die Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 24 Monate.
Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- und Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jegliche Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Gleiches gilt, wenn der Mangel auf unsachgemäße Benutzung, Lagerung und Handhabung der Gegenstände oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.
Etwaige Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung, schriftlich mitzuteilen. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
Im Falle der Mitteilung des Käufers, daß die Produkte nicht der Gewährleistung entsprechen, verlangt der Verkäufer, daß der defekte Gegenstand und eine genaue Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheines, mit dem das Produkt geliefert wurde, an die Fa. Donau-Nautic zur Reparatur eingeschickt bzw. angeliefert wird. Die Produkte müssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, daß die Transportkosten zum Auftragswert außer Verhältnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschließlich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.
Schlägt die Nachbesserung nach angemessener Zeit fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, insbesondere im Falle von Verschleißteilen.
Gewährleistungsansprüche gegenüber der Fa. Donau-Nautic stehen lediglich dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.

VIII. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der Fa. Donau-Nautic aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden der Fa. Donau-Nautic vom Käufer die folgenden Sicherheiten gewährt, welche die Fa. Donau-Nautic auf Verlangen des Käufers nach dessen Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.
Die Ware bleibt Eigentum der Donau-Nautic (Vorbehaltsware). Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für die Fa. Donau-Nautic als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne die Fa. Donau-Nautic zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, entsteht für die Fa. Donau-Nautic ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei der Verarbeitung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Ware. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, räumt er uns bereits jetzt das Miteigentum im Verhältnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache unentgeltlich für uns. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterveräußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Höhe der Vorbehaltsware.
Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen ihn unwiderruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum der Fa. Donau-Nautic hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
Gerät der Käufer in Zahlungsverzug oder erfüllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist die Fa. Donau-Nautic berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet.

IX. Zahlung

Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Vorauskasse, per Nachnahme-Scheck, Nachnahme-Euroscheck, oder bei Abholung zahlbar, soweit nicht anders verienbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, soweit nicht anders verinbart.
Die Fa. Donau-Nautic ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen auf dessen älteren Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Der Käufer ist von der Vorgehensweise zu unterrichten.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden lediglich erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung.
Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 4,5% über dem Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Käufer eine geringere Belastung nachweist.
Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Käufer in Verzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
Der Käufer ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind.

X. Abtretungsverbot

Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

XI. Haftungsbeschränkung


Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs - bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

XII. Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und vertraulich behandelt. Im Einzelfall können die Daten an Zulieferbetriebe weitergegeben werden. Der Kunde erklärt hiermit sein Einverständnis. Zum Zwecke der Bonitätsüberwachung und Kreditprüfung können Daten im Rahmen eines Datenaustausches an Unternehmen übermittelt werden, die geeignet sind, ihre Daten zu überprüfen (Versandhandel). Außerdem sind wir berechtigt, Ihre Daten der SCHUFA zwecks Prüfung zu übermitteln. § 28 BDSG wird beachtet.

XIII. Widerrufsrecht zwei Wochen
Der Kunde innerhalb von Deutschland hat die Möglichkeit nach Erhalt der Ware, diese innerhalb von zwei Wochen zurückzugeben. Ausreichend ist der Tag der Absendung. Insoweit gelten die Regelungen des Fernabsatzgesetzes.

XIIII. Anwendbares Recht


Für die Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Fa. Donau-Nautic und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Regensburg Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Die Fa. Donau-Nautic ist jedoch berechtigt, den Käufer an jedem anderen Ort zu verklagen. Erfüllungsort ist der Firmensitz der Fa. Donau-Nautic.
Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder eine Regelungslücke enthalten, so verpflichten sich die Vertragsparteien, in Verhandlungen mit dem Ziel einzutreten, die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch eine angemessene Individualabrede zu ersetzen oder zu ergänzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entspricht. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberührt.
Stand: 4/96
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© 1998 Donau-Nautic Boote Schollerer. / letzte Änderung am 12.Januar.1999 / mail to webmaster